Gelangensbestätigung
Innergemeinschaftliche Lieferungen zwischen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) sind unter bestimmten Voraussetzungen von der Umsatzsteuer gemäß § 6a Umsatzsteuergesetz (UStG) befreit. Die Gelangensbestätigung ist der steuerliche Nachweis, dass Waren tatsächlich in einem anderen Mitgliedstaat der EU angekommen sind.
Übersicht über alle Gelangensbestätigungs-relevanten Versandaufträge (DE - EU)
Sie finden alle Gelangensbestätigungs-relevanten Versandaufträge, für die bereits eine Abholung abgeschlossen wurde, in einer Übersicht aufgelistet. Dort stehen Ihnen vielfältige Filter zur Verfügung, wie z. B. "Gelangen bestätigt", "Bestätigungsdatum", "Dienstleister", "Archiv-Status" oder "Empfänger".
Ein Gelangen gilt als bestätigt, wenn der Dienstleister als Zustellbenachrichtigung das Trackingevent "IOD" (Info of Delivery) an Carrier Event Service sendet. Der Status wird mit Carrier Connect synchronisiert.
Die Lizenzierung der Option Carrier Event Service ist erforderlich (A401201: Option Carrier Event Service).
Wie Carrier Connect die gesetzlichen Vorgaben gemäß Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung §17b (3) c erfüllt, erfahren Sie hier: Gelangensbestätigung mit Carrier Connect von AEB.
Gelangen manuell bestätigen
Versandaufträge, für die das Gelangen nicht über das Trackingevent "IOD" bestätigt wurde, aber anderweitig eine Zustellbenachrichtigung existiert, können Sie manuell über die Benutzeroberfläche von Carrier Connect bestätigen. Die entsprechenden Zustelldokumente laden Sie zeitgleich hoch, so dass der Versandauftrag inklusive Dokumente direkt archiviert werden kann. Wenn gewünscht, vermerken Sie eine Notiz, weshalb das Gelangen manuell bestätigt wurde.
Dokumente nachträglich hinzufügen
Für Versandaufträge, bei denen das Gelangen bereits bestätigt wurde und archiviert sind, können Sie nachträglich Dokumente hinzufügen.
Details zu "Archivierung von Trackingdaten zu Gelangensbestätigungszwecken" finden Sie unter A401201: Option Carrier Event Service.