Ausfuhranmeldung mit Abfertigungsort 'Zollstelle' bearbeiten (e-dec)

Wenn Sie eine Ausfuhranmeldung mit dem Abfertigungsort 1 (Zollstelle) erstellen und keine Zollstelle auswählen, dann erhalten Sie auf Ihre Ausfuhranmeldung zunächst kein Selektionsergebnis vom Zoll. Damit ist die Ausfuhranmeldung noch nicht gültig.

Wenn die Ausfuhranmeldung nicht innerhalb von 30 Tagen selektioniert wird, dann wird sie vom Zoll automatisch wieder annulliert. Vom Zoll erhalten Sie innerhalb dieser 30-Tage-Frist zwei Erinnerungen − 15 Tage und 5 Tage vor Ablauf dieser Frist. Über eine Annullierung durch den Zoll werden Sie nicht separat informiert.

  1. Erstellen und versenden Sie die Ausfuhranmeldung: Siehe Abschnitt Ausfuhranmeldung erstellen, bearbeiten und versenden (e-dec).
  2. Stellen Sie sicher, dass die Ausfuhranmeldung innerhalb der Frist von 30 Tagen selektioniert wird.
  3. Die Ausfuhranmeldung wechselt dann in den Status Selektioniert.

Hinweise

In Customs Management können Sie Benachrichtigungen einrichten, so dass die verantwortlichen Personen die Erinnerungen des Zolls zum bevorstehenden Fristablauf per E-Mail erhalten.

In Customs Management können Sie einen Batch einrichten, der Ausfuhranmeldungen annulliert, die auch nach 30 Tagen noch kein Selektionsergebnis erhalten haben und beim Zoll vermutlich inzwischen annulliert wurden. Auf diese Weise behalten Sie den Überblick über Ihre Ausfuhranmeldungen.

Alternativ können Sie solche Ausfuhranmeldungen auch manuell annullieren.