Anzahl der Prüfungen reduzieren − Export Controls
In das Feld Anzahl Stunden, bis erneut geprüft wird können Sie einen Zeitraum von maximal 24 Stunden eintragen. Innerhalb des eingetragenen Zeitraums wird eine Export-Controls-Prüfung nur durchgeführt, wenn sich die für die Prüfung relevanten Daten geändert haben oder ein Zeitraum von 24 Stunden seit der letzten Prüfung überschritten wurde. Ist diese Option leer oder auf "0", gilt das Feature als deaktiviert, und die Prüfung findet bei jeder Änderung statt.
Die Prüfreduktion gilt für die Online-Prüfung sowie die asynchrone Prüfung, nicht jedoch für Batch-Prüfungen und die Prüfung im Monitor.
Wenn die Prüfung beim Warenausgang für Auslieferungen aktiviert wurde, erfolgt bei diesem Schritt unabhängig von dieser Einstellung eine Prüfung.
Relevante Daten für die Export-Controls-Prüfung:
- Organisationseinheit
- Verbindungsdaten (Destination, Mandant, Compliance-Profil)
- Nummer des Geschäftsobjektes
- Partnerdaten:
- BAFA-ID der Firma/Person
- Stadt
- Länder-ISO-Code
- Zollnummer
- EORI-Nummer
- Establishment-Nummer
- Bezirk
- Firmen- oder Personennummer
- Name 1 bis Name 4
- Auftragsnummer
- Postleitzahl
- Straße und Hausnummer
- URL der Homepage
- Postfach (Nummer und Ort)
- Faxnummer
- Telefonnummer
- Daten der Kontaktperson (Name, Telefon, E-Mail-Adresse, Faxnummer)
- Exportkontroll-spezifische Partnerrolle
- Daten zur Anlage eines Fragebogens (nur relevant, wenn Sie auch Risk Assessment einsetzen)
- Positionsdaten:
- Positionsnummer
- Herkunftsland
- Maßgebliches Datum
- Endverwendung
- Menge
- Mengeneinheit
- Auftragsnummer
- Kennzeichen für Baugruppe
- Warenwerte der Position in Belegwährung, EUR und USD
- Beschreibung der Position
- Liste über Nämlichkeiten
- Daten der Freigabe und ggf. verbundener Hauptfreigabe
- Liste über Komponenten der Stückliste
- Pflegestatus des Materials für Rechtsgebiete EU und US-EAR
- Liste der Produktklassifikationen (z. B. Exportkontrollnummer)