Regelart – Einstellung der zu prüfenden Geschäftspartner
Diese Einstellung wirkt sich auch auf die Prüfungen von Geschäftspartnern im Kontext von Verkaufsbelegen, Einkaufsbelegen, Materialbelegen, Lieferungen, Buchhaltungsbelegen, Serviceaufträgen, Servicemeldungen und Servicevorgängen (S4) aus. Geschäftspartner, die im Kontext der Stammdatenprüfung aufgrund dieser Einstellung nicht geprüft werden, werden daher auch im Kontext der o.g. Geschäftsobjekte nicht geprüft.
Regel | Beschreibung |
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/AEB/CL_CMP_SC_BP_STRAT01_BC | Definiert abhängig von der Geschäftspartnerart und Organisationseinheit, welche Geschäftspartner aus der Prüfung ausgeschlossen werden. |
/AEB/CL_CMP_SC_BP_STRAT02_BC | Definiert abhängig von der Geschäftspartnergruppierung und Organisationseinheit, welche Geschäftspartner aus der Prüfung ausgeschlossen werden. |