Neuer Stand des Datenservices
Die folgenden Änderungen werden ab Datenservice-Version 100 verfügbar.
Beachten Sie, dass mit dem aktuellen Servicepaket alle bisherigen Änderungen des Datenservices einfließen.
Änderungen für Standorte in der EU
- Update Regionales Übereinkommen Ukraine und Jordanien
- Gemäß der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU vom 22.01.2025 (C/2025/465) wendet die Ukraine im Abkommen mit der EU seit 01.01.2025 ausschließlich die revidierten Regeln des Regionalen Übereinkommens an.
- Weiterhin ist bei der Abbildung der Matrix in der WuP-Datenbank wup.zoll.de Jordanien mit einem redaktionellen Hinweis versehen, dass diese am 16.01.2025 auch auf die revidierten Regeln umgestellt haben.
- Der Datenservice wurde entsprechend angepasst und der Abkommens-Reform-Assistent wird nochmals mit der Ukraine und Jordanien erscheinen und Sie durch den Umstellungsprozess leiten.
- Interims-Abkommen zwischen der Europäischen Union und Chile tritt am 01.02.2025 in Kraft
- Im Modernisierungsprozess des Abkommens zwischen der EU und Chile treten zum 01.02.2025 bereits die überarbeiteten Ursprungsregeln gemäß Veröffentlichung im Amtsblatt vom 20.12.2024 L2024/2953 in Kraft. Es handelt sich dabei auch um eine vollumfängliche Überarbeitung der Ursprungsregeln.
- Der Datenservice wurde entsprechend angepasst und der Abkommens-Reform-Assistent enthält zusätzlich Chile. Dieser leitet Sie nun zusammen mit der Ukraine und Jordanien in einem Durchlauf durch den Umstellungsprozess.
Änderungen für Standorte in der Schweiz
- Keine Änderungen
Änderungen für Standorte im Vereinigten Königreich
- Keine Änderungen