Neuer Stand des Datenservices
Die folgenden Änderungen werden ab Datenservice-Version 99 verfügbar.
Beachten Sie, dass mit dem aktuellen Servicepaket alle bisherigen Änderungen des Datenservices einfließen.
Änderungen für Standorte in der EU
- Das Regionale Übereinkommen wurde mit dem Beschluss Nr. 1/2023 des Gemischten Ausschusses des Regionalen Übereinkommens über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln geändert. Die Änderung (sog. revidierte Regeln des Regionalen Übereinkommens) tritt am 1. Januar 2025 für alle Vertragsparteien in Kraft. Der zwischenzeitlich getroffene Beschluss Nr. 1/2024, der die bisherigen Regeln des Regionalen Übereinkommens noch bis zum 31.12.2025 als Alternative gültig lässt, ist für folgende Abkommensbeziehungen zwischen der EU und folgenden Ländern noch nicht ab 01.01.2025 anwendbar:
- Albanien
- Montenegro
- Für diese Zielländer werden daher die ganzheitlich überarbeiteten Listenregeln zur Verfügung gestellt. Der Abkommens-Reform-Assistent bringt Sie durch die notwendigen Änderungen in der Software.
- Gemäß Beschluss 1/2024 vom 5. November 2024 wird der Anhang 3 des Abkommens über Handel und Zusammenarbeit zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich auf den HS-Stand von 2022 angepasst.
- Der Listenregel-Content wurde entsprechend aktualisiert.
- Der Beschluss benennt spezifisch die Positionen 24.03, 24.04, 38.27, 84.79 und 85.24, bei denen es zu Änderungen kam. Bitte überprüfen Sie Ihre Regelzuordnung bzw. manuell angelegten Regeln für diese HS-Positionen.
Änderungen für Standorte in der Schweiz
- Das Regionale Übereinkommen wurde mit dem Beschluss Nr. 1/2023 des Gemischten Ausschusses des Regionalen Übereinkommens über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln geändert. Die Änderung (sog. revidierte Regeln des Regionalen Übereinkommens) tritt am 1. Januar 2025 für alle Vertragsparteien in Kraft. Der zwischenzeitlich getroffene Beschluss Nr. 1/2024, der die bisherigen Regeln des Regionalen Übereinkommens noch bis zum 31.12.2025 als Alternative gültig lässt, ist für folgende Abkommensbeziehungen zwischen der Schweiz und folgenden Ländern noch nicht ab 01.01.2025 anwendbar:
- Albanien
- Montenegro
- Für diese Zielländer werden daher die ganzheitlich überarbeiteten Listenregeln zur Verfügung gestellt. Der Abkommens-Reform-Assistent bringt Sie durch die notwendigen Änderungen in der Software.
Änderungen für Standorte im Vereinigten Königreich
- Gemäß Beschluss 1/2024 vom 5. November 2024 wird der Anhang 3 des Abkommens über Handel und Zusammenarbeit zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU auf den HS-Stand von 2022 angepasst.
- Der Listenregel-Content wurde entsprechend aktualisiert.
- Der Beschluss benennt spezifisch die Positionen 24.03, 24.04, 38.27, 84.79 und 85.24, bei denen es zu Änderungen kam. Bitte überprüfen Sie Ihre Regelzuordnung bzw. manuell angelegten Regeln für diese HS-Positionen.