Notfallkonzept: neues Dokument "BK-ABD"
Für den Fall, dass Sie keine Zollnachrichten erhalten oder versenden können, gilt das Notfallverfahren, jetzt "Betriebskontinuitätsverfahren" genannt. Bisher haben Sie in diesem Verfahren Ihre Vorgänge mithilfe eines der folgenden Dokumente gemeldet:
- Einheitspapier Ausfuhr/Sicherheit (Abkürzung "EPAS")
- Einheitspapier
Diese Optionen wurden vom Zoll nun ersetzt durch neue Dokumente, die Sie selbstverständlich mit Export Filing: ATLAS erstellen und drucken können:
- "Betriebskontinuitäts-Ausfuhrbegleitdokument", kurz "BK-ABD"
- Falls mehrere Positionen vorhanden sind: "Liste der Positionen", kurz "BK-ABD-LdP"
Mit der Einführung des neuen Dokuments ändern sich auch einige Abläufe im Notfallverfahren.
Änderungen in den Abläufen
- Im Normalverfahren legen Sie das vollständig ausgefüllte BK-ABD mit der BK-ABD-LdP selbst der Ausfuhrzollstelle vor, die es nach Registrierung und ggf. durchgeführten Kontrollmaßnahmen mit einem Dienststempelabdruck versieht und für den Vorgang eine BKP-MRN vergibt.
- Im vereinfachten Verfahren (mit einer SDE-Bewilligung) füllen Sie wiederum das BK-ABD mit der BK-ABD-LdP aus. Dazu können Sie entweder ein BK-ABD mit Sonderstempeleindruck verwenden oder sich vorab mehrere Exemplare des BK-ABD von der Ausfuhrzollstelle mit Dienststempelabdrucken versehen lassen.
- Die BKP-MRN können Sie auch selbst vergeben.
- In diesen Fällen müssen Sie die Ausfuhrzollstelle zeitnah über den Vorgang unterrichten (z. B. indem Sie BK-ABD und BK-ABD-LdP per E-Mail übermitteln).
- In beiden Varianten begleiten BK-ABD und BK-ABD-LdP die zur Ausfuhr angemeldeten Waren.
- Neu müssen Sie nun in jedem Fall elektronisch eine nachträgliche Ausfuhranmeldung aus dem Notfallverfahren erstellen, sobald die Ware die EU verlassen hat und Sie einen Alternativnachweis vorliegen haben.
- In dieser Ausfuhranmeldung benötigen Sie ein Vorpapier "N830" mit der BKP-Identifikationsnummer als Referenznummer.
- Die nachträgliche Ausfuhranmeldung senden Sie an diejenige Zollstelle, bei der das Ausfuhrverfahren begonnen hat. Die Ausfuhrzollstelle erledigt das Verfahren dann wieder.
- Als Alternativnachweis für den Ausgang der Waren verwenden Sie die von der Ausgangszollstelle bestätigten Dokumente BK-ABD und BK-ABD-LdP.
Wenn Sie die BKP-MRN selbst vergeben, müssen Sie sicherstellen, dass Sie keine BKP-MRN mehrfach vergeben − z. B. durch das Führen einer Liste.
Details finden Sie im Anwendungsleitfaden.