Richtigstellung durchführen (Passar)
Wenn nach einer Verfügung Unstimmigkeiten festgestellt werden, kann dies nach dem Erhalt der eVV mit einer Richtigstellung gemeldet werden.
- Öffnen Sie die Ausfuhranmeldung und klicken Sie auf die Aktion Richtigstellung durchführen im Assistentenbereich.
- Die Anmeldung wechselt in den Status Richtigstellung eingeleitet, Variante Richtigstellung.
- Korrigieren Sie die Daten in der Zollanmeldung. Datenfelder, die nicht geändert werden können, sind deaktiviert.
- Drücken Sie die F5-Taste, um die Anwendung zu aktualisieren und klicken Sie anschließend auf den Assistentenlink Antrag auf Richtigstellung senden.
- Wählen Sie im Fenster Richtigstellung einen Code aus und geben Sie optional eine Begründung für die Richtigstellung an. Bestätigen Sie mit OK.
- Der Status wechselt in Richtigstellung versendet.
- Die Zollverwaltung antwortet Ihnen mit der Annahme.
Eine berichtigte Veranlagungsverfügung wird nur vom BAZG ausgestellt, wenn die Änderungen finanzrelevante Vorgänge (belastende Rechtswirkung) betrifft.
Sie können die Richtigstellung abbrechen, sofern dies im aktuellen Status erlaubt ist. Klicken Sie dazu im Assistentenbereich auf die Aktion Richtigstellung abbrechen. Ihre Änderungen werden rückgängig gemacht