Transportanmeldungen (Passar)
Das Warenverkehrssystem Passar sieht vor, dass jede Zollanmeldung mit einer Transportanmeldung (TP) verknüpft („referenziert“) werden muss, damit sie aktiviert werden kann. Mit der Aktivierung wird die Zollanmeldung rechtsverbindlich.
Eine Transportanmeldung kann nur von den dazu berechtigten Personen/Organisationen (ZV, Spediteur) erstellt werden. Ist bei Grenzankunft keine TP vorhanden, wird diese durch Mitarbeitende des BAZG vor Ort manuell erfasst und anschließend manuell aktiviert. Um Wartezeiten zu vermeiden, empfiehlt das BAZG die Erfassung einer TP vor Grenzankunft (dies ist bis zu 30 Tage vor dem Grenzübertritt möglich).
Eine Transportanmeldung kann mehrere Zollanmeldungen enthalten.