Vorgehen bei technischen Problemen (Notfallverfahren für Transit-Eingänge)
Für den Fall technischer Probleme bei der elektronischen Datenübertragung gibt es für Transit-Eingänge kein formales Notfallverfahren.
Anmeldungen, die nicht im System erfolgen können, sind der Bestimmungszollstelle in schriftlicher Form vorzulegen (E-Mail oder Schalter). Die Bestimmungsstelle erfasst dann die Ankunft im System und erteilt die Entladeerlaubnis auf konventionelle Weise (nicht elektronisch). Der ZE wartet den Ablauf einer mit der Kontrollzollstelle (KZS) vereinbarten Interventionsfrist für die Freigabe ab.
Beendigung eines vorangegangenen Notfallverfahrens
Wird dem ZE bei Ankunft der Ware ein Notfall-VBD vorgelegt, meldet dieser im herkömmlichen Verfahren in Passar mit der elektronischen Ankunftsmeldung (NT007) sowie dem Code 30 'Andere Transitverfahren'. Nach Freigabe der Waren inventarisiert der ZE die Waren. Außerdem versieht er das Notfall-VBD mit dem entsprechenden Löschungsvermerk, beglaubigt den Vermerk und bringt den Firmenstempel und Unterschrift. Abschließend übergibt er das VBD am nachfolgenden Arbeitstag der KZS.