Einfuhranmeldung korrigieren
Sie können überlassene oder abgeschlossene Zollanmeldungen (Ein- oder Ausfuhr) noch korrigieren.
Gehen Sie folgendermaßen vor:
- Klicken Sie in einer geöffneten Zollanmeldung (Ein- oder Ausfuhr) im Assistentenbereich in der Gruppe Aktionen auf Korrektur durchführen.
- Die Zollanmeldung wechselt in den Status Eingeleitet/Korrektur eingeleitet, Variante Korrektur.
- Korrigieren Sie die Daten in der Zollanmeldung. Datenfelder, die nicht geändert werden können, sind deaktiviert.
- Senden Sie die Korrektur an die Zollverwaltung durch einen Klick auf die Meldung Antrag auf Korrektur senden im Assistenten. Geben Sie dabei den Grund für die Korrektur ein.
- Der Status der Zollanmeldung wechselt auf Versendet, Variante Korrektur.
- Warten Sie auf die Antwort der Zollverwaltung, z. B. eine Überlassung oder eine Fehlermeldung.
- Bei einer Überlassung erhalten Sie eine Nachricht mit den geänderten Daten und einer neuen Versionsnummer als Bestätigung der Korrektur.
- Bei einer Ablehnung des Antrags auf Korrektur beachten Sie den Abschnitt Fehlernachricht bzw. Ablehnung des Antrags auf Korrektur bearbeiten.
- Bei einer automatischen Nachricht, dass die Korrektur registriert wurde, beachten Sie den Abschnitt Korrektur weiter bearbeiten, wenn die eVV bereits erstellt wurde.
Hinweise
Sie können die Korrektur abbrechen, sofern dies im aktuellen Status erlaubt ist. Klicken Sie dazu im Assistentenbereich in der Gruppe Aktionen auf Korrektur abbrechen. Ihre Änderungen werden rückgängig gemacht.
In der Mappe Revisionen wird für jede Änderung an den Anmeldungsdaten ein neuer Eintrag (jeweilige Version der Anmeldungsdaten) angelegt. Um sich die Unterschiede zwischen zwei Versionen anzuschauen, wechseln Sie in die Mappe Revisionen, wählen Sie zwei Revisionsstände ggf. mit gedrückter Taste [STRG] aus und klicken Sie auf die Schaltfläche Vergleichen.
In der Übersicht der Zollanmeldungen (Ein- oder Ausfuhr) können Sie im Filter Variante den Wert Korrektur auswählen, um nur Zollanmeldungen im Korrekturmodus anzuzeigen.
Fehlernachricht bzw. Ablehnung des Antrags auf Korrektur bearbeiten
Wenn die Zollverwaltung Ihren Antrag auf Korrektur ablehnt, wird in der Übersicht der Zollanmeldungen (Ein- oder Ausfuhr) in der Spalte Fortschritt das Fehlerkennzeichen angezeigt. Sie können dann entweder die Korrektur rückgängig machen oder einen neuen Antrag auf Korrektur versenden.
Gehen Sie folgendermaßen vor:
- Öffnen Sie die Zollanmeldung (Ein- oder Ausfuhr) und entnehmen Sie weitere Informationen dem Assistenten.
- Klicken Sie auf die entsprechende Assistentenmeldung, um die Fehler in der Zollanmeldung zu bestätigen.
- Die zuvor für den Antrag auf Korrektur vorgenommenen Änderungen bleiben erhalten und werden nicht rückgängig gemacht.
- Korrigieren Sie entweder erneut die Daten der Zollanmeldung und versenden Sie einen neuen Antrag auf Korrektur, oder deaktivieren Sie den Korrekturmodus durch einen Klick auf Korrektur abbrechen im Assistentenbereich.
- Bei der Deaktivierung werden Ihre bisher vorgenommenen Änderungen für die ursprüngliche Korrektur zurückgenommen. Die Zollanmeldung entspricht dem Stand vor der Korrektur.
Hinweis
Sie können die E-Mail-Benachrichtigungen so einrichten, dass der Sachbearbeiter des Vorgangs und ggf. weitere Personen bei erhaltenen Korrekturen oder abgelehnten Anträgen auf Korrektur eine E-Mail erhalten, siehe Benachrichtigungen über Ereignisse einrichten.
Korrektur weiter bearbeiten, wenn die eVV bereits erstellt wurde
Falls zu dieser Zollanmeldung (Ein- oder Ausfuhr) die eVV bereits erstellt wurde, antwortet die Zollverwaltung mit einer Nachricht, dass die Korrektur registriert wurde (Zollstatuscode 204). Anschließend entscheidet die Zollbehörde, ob der Korrekturantrag angenommen oder abgelehnt wird. Bis zum Entscheid der Zollbehörden kann die Korrektur nicht rückgängig gemacht werden. Die weiteren Antwortnachrichten sind somit abhängig von der Entscheidung der Zollbehörde. Sie können z. B. ein Selektionsergebnis, eine Fehlernachricht oder eine Nachricht zur Entgegennahme erhalten.
Sich über eine vom Zoll durchgeführte Korrektur informieren
Auch der Zoll kann eine Korrektur durchführen. Wenn Sie die Benachrichtigung konfiguriert haben, bekommen Sie in diesem Fall eine E-Mail-Benachrichtigung, dass eine Korrektur durch die Zollverwaltung durchgeführt wird.
In der geöffneten Zollanmeldung (Ein- oder Ausfuhr) finden Sie an den folgenden Stellen Informationen zur Korrektur:
- Rechts unter Hinweise einen Hinweis auf die Korrektur.
- In der Mappe Revisionen einen Eintrag mit den Änderungen vom Zoll.
In der Mappe Revisionen wird für jede Änderung an den Anmeldungsdaten ein neuer Eintrag (jeweilige Version der Anmeldungsdaten) angelegt. Um sich die Unterschiede zwischen zwei Versionen anzuschauen, wechseln Sie in die Mappe Revisionen, wählen Sie zwei Revisionsstände ggf. mit gedrückter Taste [STRG] aus und klicken Sie auf die Schaltfläche Vergleichen.