Einfuhranmeldung im Notfallverfahren erstellen
Wenn die elektronische Zollanmeldung aus technischen Gründen nicht möglich ist, können Sie Zollanmeldungen im Notfallverfahren mit einem Notfalldokument (Fallback-Dokument) erstellen. Dieses Notfalldokument muss der Deklarant unterschreiben.
Bevor Sie eine Zollanmeldung im Notfallverfahren erstellen, müssen Sie Rücksprache halten mit der zuständigen Zollstelle.
Nachdem die Störung behoben wurde, versenden Sie die Zollanmeldung elektronisch. Die Zollverwaltung sendet Ihnen elektronisch die Überlassung zu.
Beim Notfallverfahren werden für das weitere Vorgehen 2 Fälle unterschieden, je nachdem, ob die Zollanmeldung schon an die Zollverwaltung gesendet wurde:
- Fall 1: Sie haben die Zollanmeldung noch nicht versendet.
- Fall 2: Sie haben die Zollanmeldung bereits versendet.