Notfallverfahren eröffnen, wenn die Zollanmeldung bereits versendet wurde
Wenn Sie Ihre Zollanmeldung bereits versendet haben, bevor es zu der Störung des Meldesystems kam, müssen Sie diese Zollanmeldung für das Notfallverfahren kopieren und das Notfalldokument an die Zollbehörden übermitteln. Nachdem die Störung behoben wurde, müssen Sie die ursprüngliche Zollanmeldung stornieren.
- Öffnen Sie die Zollanmeldung und klicken Sie im Assistentenbereich auf die Aktion Für Notfallverfahren kopieren.
- Eine Kopie der Zollanmeldung (Folgeanmeldung) öffnet sich in der Variante Notfallverfahren in einem neuen Fenster. In der Mappe Zollinformationen erhalten Sie Hinweise und Zeitpunkte zum Notfallverfahren.
- Notfalldokument drucken: Klicken Sie auf die Meldung im Assistenten, um das Notfalldokument (FALLBACK) auszudrucken.
- Die Zollanmeldung wechselt in den Status Notfalldokument gedruckt. Die Felder in der Zollanmeldung werden für die weitere Dateneingabe gesperrt.
- Legen Sie das Notfalldokument den Behörden vor.
- Sobald das Notfalldokument angenommen wurde, gibt das BAZG die Sendung per Mail oder mündlich frei.
- Sobald die Störung behoben wurde: Stornieren Sie die ursprüngliche Zollanmeldung (Vorgängeranmeldung) mit Klick auf die entsprechende Assistentenmeldung.
Sie können das Notfallverfahren deaktivieren, so lange das Notfalldokument noch nicht gedruckt wurde. Klicken Sie dazu in der geöffneten Zollanmeldung im Assistentenbereich in der Gruppe Aktionen auf Notfallverfahren deaktivieren. Dabei wird auch der besondere Vermerk in den Positionen entfernt.