Fall 1: Noch keine Zollnachrichten für Zollanmeldung versendet

Wenn Sie Ihre Zollanmeldung noch nicht versendet haben, können Sie das Notfallverfahren in der Zollanmeldung eröffnen.

Gehen Sie folgendermaßen vor, um das Notfallverfahren zu aktivieren:

  1. Bringen Sie die Zollanmeldung in den Status Meldebereit.
  2. Klicken Sie im Assistentenbereich in der Gruppe Aktionen auf Notfallverfahren aktivieren.
  3. Machen Sie im Fenster Notfallverfahren die erforderlichen Angaben.
  4. Klicken Sie auf OK, um fortzufahren.
  5. Die Zollanmeldung enthält den Titelzusatz „- Notfallverfahren“. Die Gruppe Hinweise und die Mappe Zollinformationen enthalten weitere Informationen zum Notfallverfahren.

Gehen Sie folgendermaßen vor, um das Notfalldokument zu drucken:

  1. Klicken Sie auf die Meldung im Assistenten, um das Notfalldokument auszudrucken.
  2. Nach dem Drucken des Notfalldokuments wechselt die Zollanmeldung in den Status Bereit für Nachmeldung, Variante Notfallverfahren. Die Felder in der Zollanmeldung werden für die weitere Dateneingabe gesperrt.
  3. Legen Sie das Notfalldokument den Behörden vor. Setzen Sie sich auch mit den zuständigen Behörden in Verbindung, um die weitere Abwicklung des Notfallverfahrens abzustimmen.

Gehen Sie folgendermaßen vor, nachdem die Störung behoben wurde:

  1. Versenden Sie nun durch einen Klick auf die entsprechende Meldung im Assistenten die Zollanmeldung.
  2. Wenn die Störung behoben wurde, sendet die Zollverwaltung Ihnen die Annahme und die Überlassung zu oder eine Fehlermeldung, falls Fehler enthalten sind.
  3. Wickeln Sie die Zollanmeldung nun weiter wie gewohnt ab.

Hinweise

In der Übersicht Zollanmeldungen können Sie über das Setzen des Filters Variante auf Notfallverfahren nur die im Notfallverfahren erstellten Zollanmeldungen anzeigen lassen.

Sie können das Notfallverfahren deaktivieren, so lange das Notfalldokument noch nicht gedruckt wurde. Klicken Sie dazu in der geöffneten Zollanmeldung im Assistentenbereich in der Gruppe Aktionen auf Notfallverfahren deaktivieren. Dabei wird auch der besondere Vermerk in den Positionen entfernt.