Ausfuhranmeldung im Notfallverfahren erstellen

Wenn die elektronische Zollanmeldung aus technischen Gründen nicht möglich ist, können Sie Zollanmeldungen im Notfallverfahren mit einem Notfalldokument (Fallback-Dokument) erstellen. Dieses Notfalldokument muss der Exporteur bzw. der Spediteur unterschreiben. Nachdem die Störung behoben wurde, versenden Sie die Zollanmeldung elektronisch. Die Zollverwaltung sendet Ihnen elektronisch die Überlassung zu.

Informationen zur Systemverfügbarkeit des BAZG finden sie auf der offiziellen Website.

Für die Eröffnung des Notfallverfahrens werden 2 Fälle unterschieden, je nachdem, ob die Anmeldung bereits an die Zollverwaltung gesendet wurde.