Ausfuhranmeldung im Notfallverfahren erstellen
Wenn die elektronische Zollanmeldung aus technischen Gründen nicht möglich ist, können Sie Zollanmeldungen im Notfallverfahren mit einem Notfalldokument (Fallback-Dokument) erstellen. Dieses Notfalldokument muss der Exporteur bzw. der Spediteur unterschreiben. Nachdem die Störung behoben wurde, versenden Sie die Zollanmeldung elektronisch. Die Zollverwaltung sendet Ihnen elektronisch die Überlassung zu.
Bevor Sie eine Zollanmeldung im Notfallverfahren erstellen, müssen Sie mit dem BAZG Rücksprache halten.
Informationen zur Systemverfügbarkeit des BAZG finden sie auf der offiziellen Website.
Für die Eröffnung des Notfallverfahrens werden 2 Fälle unterschieden, je nachdem, ob die Anmeldung bereits an die Zollverwaltung gesendet wurde.