Ausfuhranmeldung manuell annullieren

Sie können Ausfuhranmeldungen manuell annullieren und in den Status Ungültig bringen, z. B. wenn die Ausfuhranmeldung einen Fehler erhalten hat oder wenn sie zwar angenommen wurde, aber kein Selektionsergebnis erhalten hat. Eine manuelle Annullierung einer Ausfuhranmeldung können Sie wieder rückgängig machen.

Zollnachrichten, die nach einer manuellen Annullierung eingehen, werden wie gewohnt verarbeitet und der Status der Ausfuhranmeldung ggf. entsprechend aktualisiert. Beispiel: Wenn ein Vorgang manuell auf Ungültig gesetzt wurde und anschließend noch eine Überlassung von der Zollverwaltung eingeht, wechselt der Status der Anmeldung auf Überlassen.

So annullieren Sie eine Ausfuhranmeldung manuell:

  1. Klicken Sie in einer geöffneten Ausfuhranmeldung im Assistentenbereich in der Gruppe Aktionen auf Manuell annullieren.
  2. Geben Sie in dem Dialog ggf. einen Hinweis ein und klicken Sie auf OK.
  3. Die Ausfuhranmeldung wechselt in den Status Ungültig.
  4. Um eine manuelle Annullierung einer Ausfuhranmeldung wieder rückgängig zu machen, klicken Sie im Assistentenbereich in der Gruppe Aktionen auf Manuelle Erledigung oder Annullierung rückgängig machen.