Import: Elektronische Veranlagungsverfügungen und Bordereaux eVV (e-dec)

Elektronische Veranlagungsverfügungen (eVV) kommen sowohl im Export als auch im Import vor. Im Import kommen zusätzlich Bordereaux vor.

Die elektronische Veranlagungsverfügung (eVV) ist ein rechtsgültiger Verzollungsnachweis.

Die eVV für Zoll (VVZ), Mehrwertsteuer (VVM), Rückerstattung Mwst (RBM) und Rückerstattung Zoll (RBZ) können gesammelt automatisch abgeholt werden.

Beim Bordereau der Abgaben handelt es sich um eine Liste aller Belege (Veranlagungsverfügung Zoll, Veranlagungsverfügung MWSt, Rückerstattung Zoll, Rückerstattung MWSt), die für ein bestimmtes Zollkonto und ein Verarbeitungszentrum bei einem Tagesabschluss abgerechnet wurden. Zu jeder Veranlagungsverfügung oder Rückerstattung wird der Betrag aufgeführt.

Bordereaux können ebenfalls gesammelt automatisch abgeholt werden.

Sammel- und Einzelabholung eVV

Ihre eVVs können Sie per Batch bis maximal 10 Tage zurückliegend automatisch abholen. In den zugehörigen Abholeinstellungen definieren Sie, ob Sie alle eVVs abholen wollen oder nur jene eVVs, zu denen Sie im System von AEB auch eine Deklaration erstellt haben. Alternativ können Sie (auch weiter zurückliegende) eVVs einzeln manuell abholen.

Beim Empfang einer eVV wird eine Signaturprüfung durchgeführt. Verläuft die Prüfung negativ, wird die eVV nicht eingelesen. Das Ergebnis der Signaturprüfung wird in einem Prüfprotokoll gespeichert. Sie haben die Möglichkeit, eine erneute Ad-hoc-Signaturprüfung durchzuführen. Das Ergebnis dieser Ad-hoc-Signaturprüfung wird nicht gespeichert.

Sammel- und Einzelabholung Bordereaux

Ihre Bordereaux können Sie per Batch gesammelt bis maximal 10 Tage zurückliegend automatisch abholen. Alternativ können Sie (auch weiter zurückliegende) Bordereaux einzeln manuell abholen.

eVV und Bordereaux öffnen

Die abgeholten eVV für Zoll (VVZ), Mehrwertsteuer (VVM), Rückerstattung MWSt (RBM) und Rückerstattung Zoll (RBZ) sowie die Bordereaux können Sie in einer Übersicht der eVV filtern und öffnen. Bordereaux können zudem im HTML-Format abgespeichert werden.

Sofern Sie zusätzlich Import Filing CH lizenziert haben, können Sie die eVV (im PDF-Format) auch aus der zugehörigen Einfuhranmeldung heraus öffnen.