eVV einzeln abholen
eVV können Sie bis maximal 10 Tage zurückliegend gesammelt abholen. Weiter zurückliegende eVV können Sie einzeln abholen. Die Zollverwaltung stellt die eVV über einen Zeitraum von 10 Jahren zum Abholen zur Verfügung.
Gehen Sie folgendermaßen vor:
- Wählen Sie Zoll − Schweiz − eVV Export (CH) bzw. eVV Import (CH).
- Wählen Sie Menü Abholung − Einzelabholung.
- Machen Sie die erforderlichen Angaben. Dabei können Sie die Firma entweder aus den Stammdaten wählen oder manuell mithilfe der Schaltfläche
eingeben.
- Klicken Sie auf OK.
- Das eVV wird nun vom Zoll abgefragt. Sofern es vorhanden ist, wird es mit kurzer Verzögerung im Hintergrund eingelesen und dann in der Übersicht angezeigt.
Falls es beim Abholen eines eVV zu einem Fehler kam, wird dieser Ihnen in einem Fenster angezeigt. Zusätzlich finden Sie unter Zoll − Zollnachrichten weitere Informationen zu diesem Fehler.