Vorgehen bei kritischen Vorgängen

Im Falle kritischer Vorgänge ist das Vorgehen folgendermaßen:

  1. Prüfergebnis kontrollieren und sich informieren, ob das Embargo, die Genehmigungspflicht oder das ToDo für diesen Vorgang tatsächlich vorliegt: Siehe Abschnitt Prüfergebnis der Exportkontrolle kontrollieren.
  2. Liegt eine Beschränkung vor und lässt sich eine für diesen Vorgang anwendbare Genehmigung finden: Siehe Abschnitt Prüfergebnis freigeben.
  3. Beim Freigeben von Prüfvorgängen müssen Sie jeweils einen Bearbeitungskommentar eingeben. Wenn Sie immer wieder dieselben Bearbeitungskommentare benötigen, können Sie dafür Textvorlagen erstellen: Siehe Abschnitt Freigabe: Textvorlagen für Bearbeitungskommentare verwenden.

    In bestimmten Konstellationen können Sie Freigaben auch automatisch erstellen lassen: Siehe Abschnitt Freigaben automatisch erstellen lassen.

  4. Liegt eine Beschränkung vor und lässt sich keine Genehmigung für diesen Vorgang finden, dann entscheiden Sie, ob Sie einen Antrag bei der zuständigen Behörde stellen wollen.
  5. Wenn Sie auch License Management Rechtsgebiet DE lizenziert haben, können Sie innerhalb Deutschlands einen Antrag auf Ausfuhrgenehmigung stellen: Siehe Abschnitt Antrag auf Ausfuhrgenehmigung erstellen.
  6. Ändert sich ein Prüfvorgang, den Sie bereits freigegeben haben, noch einmal, dann wird die Freigabe ungültig: Siehe Abschnitt Prüfvorgang ändert sich nach Freigabe.

Durch das Setzen eines Bearbeitungsstatus können Sie den Überblick über die zu bearbeitenden Prüfvorgänge behalten: Siehe Abschnitt Überblick über zu bearbeitende Prüfvorgänge behalten.